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Aufnahmebedingungen und Kosten
Die Therapieteilnehmer kommen freiwillig und sind motiviert, sich in der Gemeinschaft aktiv zu beteiligen. Auch Menschen, die nach §35 BtMG verurteilt sind, können sich bewerben.

Die Kosten der Behandlung werden von der Deutschen Rentenversicherung (federführend ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover),
den Krankenkassen (nach § 111 SGB V) und den Sozialhilfeträgern (als Eingliederungshilfe) im Rahmen der Medizinischen Rehabilitation übernommen.
Wenn die Kostenzusage vorliegt, soll die notwendige Entgiftung in einem geeigneten Krankenhaus erfolgen. Für einen nahtlosen Übergang und ein sicheres Ankommen setzen sich die Mitarbeiter gern ein. Es steht auch ein Auffanghaus für Wartezeiten zur Verfügung.
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